Ausführliche Darstellung des gesamten Vorgehens
Was kommt nach der Anmeldung? Ein kleiner Leitfaden.
von Andreas Renzel
Frau K. ist um ihre Tochter Monika* besorgt. Sie ist in letzter Zeit sehr still, die Erzieherin im Kindergarten hat sie darauf hingewiesen, daß Monika meist für sich allein bleibt, sich von den anderen Kindern zurückzieht. Sie wirkt oft traurig, geht nur noch widerstrebend in den Kindergarten. Im Gespräch mit einer befreundeten Mutter hat diese ihr empfohlen, sich an unser Institut zu wenden. Nachdem Monika jetzt morgens auch noch über Bauchschmerzen klagt, ruft Frau K. im Institut an. Die Sekretärin meldet sich, Frau K. schildert kurz die Situation. Die Sekretärin nimmt die Daten auf und versichert Frau K., daß sie sie bald zurückrufen wird, um ihr einen Termin für ein erstes Gespräch bei einem der Mitarbeiter zu geben.
Im Erstgespräch mit einem der Mitarbeiter des Instituts, zu dem beide Eltern und ihre Tochter eingeladen sind, findet nun eine erste Klärung statt. Der Mitarbeiter bemüht sich zunächst darum, den Anlaß des Kommens, also Monikas Beschwerden und die Sorgen ihrer Mutter, genau und detailliert zu erfassen. Er fragt weiter nach der Entwicklung Monikas von Beginn der Schwangerschaft an, um in Erfahrung zu bringen, ob es schon früher Auffälligkeiten gab, die mit der aktuellen Problematik in Verbindung stehen oder über die Entstehung der Problematik Aufschluß geben können. Er fragt nach der aktuellen familiären Situation, versucht, sich ein Bild von Monikas aktuellen, wichtigen Beziehungen zu machen, um belastende und förderliche Einflüsse auf Monikas Entwicklung einschätzen zu können.
Da er versucht, alle an der Entstehung einer Problematik beteiligten Umstände zu erfassen, wird der Mitarbeiter auch nach der lebensgeschichtlichen Entwicklung beider Eltern, nach der Entwicklung deren Beziehung und Ehe fragen, um sich ein möglichst vollständiges Bild vom familiären Hintergrund Monikas zu machen. Er gibt sowohl den Eltern als auch Monika beim ersten Termin die Gelegenheit, alleine mit ihm zu sprechen, damit alle die Möglichkeit haben, sich auf ihre Weise dem Therapeuten mitzuteilen. Kinder sind selten in der Lage, das, was sie bedrückt, verbal mitzuteilen; daher bietet der Mitarbeiter Monika einen mehr spielerischen Kontakt an. Er wird sie beispielsweise auffordern, etwas zu malen oder mit Figuren und Gegenständen eine Szene zu gestalten.
Nach dem ersten Gespräch hält der Therapeut gegebenenfalls - nur mit Einverständnis der Eltern - Rücksprache mit LehrerInnen, ErzieherInnen oder anderen VertretrerInnen von Institutionen, um weitere Informationen einzuholen, die für eine Einschätzung Monikas Situation wichtig sein könnten. Manchmal ist bei Leistungsstörungen auch eine Testung (z.B. auf Teilleistungsschwächen) sinnvoll. Oder es findet ein weiteres Gespräch mit einem weiteren Familienmitglied- beispielsweise bei geschiedenen Eltern mit dem anderen Elternteil - statt.
Nun fasst der Therapeut seine Eindrücke zusammen und teilt dem Leiter der Beratungsstelle seinen Einschätzung mit. Das Zweitgespräch dient dazu, einen zweiten Eindruck, eine zweite Perspektive der ersten hinzuzufügen. Fragen und Aspekte, die der erste Therapeut übersehen hat, können nun ergänzt werden. Darüber hinaus wird den Eltern und Monika in diesem Gespräch dieser Eindruck, die Einschätzung der Problematik und ihre möglichen Hintergründe vermittelt und gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen.
Wohnt die Familie nicht zu weit entfernt, so kommen die Angebote der Beratungsstelle in Betracht. Die Erziehungsberatung bietet für Eltern die Möglichkeit, ihre Schwierigkeiten im Umgang mit ihrem Kind in einem geschützten Raum zu besprechen, Unterstützung für ihre Erziehungsaufgaben zu bekommen und Konflikte in der Beziehung zu ihrem Kind zu klären. Kriseninterventionen sind dann nötig, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aktuell in eine Situation geraten ist, die schnelle Hilfe (z.B. sofortige Termine; Unterstützung bei notwendigen Veränderungsschritten wie Schulwechsel, Wohnungswechsel) nötig macht. Ist in den Gesprächen eine neurotische Störung des Kindes festgestellt worden, ist diese am besten in einer psychoanalytisch orientierten Psychotherapie zu behandeln. Hier unterscheiden wir zwischen kurzfristigen (einige Monate) und langfristigen (ein bis mehrere Jahre) Angeboten.
In manchen Fällen kommt es zu einer Weitervermittlung an niedergelassene Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Manche Störungen (z.B. Teilleistungsschwächen oder spezif. Entwicklungsstörungen) machen gezielte Förderungsmaßnahmen bei niedergelassenen ErgotherapeutInnen, LogopädInnen und anderen Anbietern spezifischer Hilfsangebote nötig. Wenn aufgrund der Schwere einer Störung eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreichend ist, können wir dafür Sorge tragen, dass das Kind oder der Jugendliche einen geeigneten Behandlungsplatz in einer Psychosomatischen oder Psychiatrischen Klinik oder einer anderen stationären Einrichtung bekommen kann.
* (fiktiver Name)

