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Zulassungsvoraussetzungen

  1. Als wissenschaftliche Vorbildung muß ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium in Psychologie oder in den Studiengängen Pädagogik, Sozialarbeit, Heil- oder Sozialpädagogik nachgewiesen werden (Diplom bzw. Master). Lehrer können zugelassen werden, sofern sie Studiennachweise über Pädagogik vorlegen können.
  2. Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche Eignung der/des BewerberIn voraus. Über die persönliche Eignung befindet der Zulassungsausschuß in der Regel nach zwei Interviews.

 
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